10.1421
CH-UR
Artikel 1 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Reglement über den Schulmedizinischen Dienst · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt für die Volksschule und die ersten drei Klassen des Gymnasiums an der Kantonalen Mittelschule Uri die Organisation und Durchführung des Schulmedizinischen Dienstes, die Aufgaben der Schulmedizinischen Kommission und die Entschädigung der Schulärztinnen und Schulärzte sowie der Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte und weiterer Personen.