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10.1315 CH-UR

Artikel 2 Kreditbeschluss zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri

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Artikel 2 Kreditbeschluss zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Betriebsbeitrag alle zwei Jahre gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Dezember 1999) der Teuerung anzupassen, erstmals per 1. Januar 2001.

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