Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1315 CH-UR

Kanton Uri 10.1315

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

1. An die Betriebskosten des Didaktischen Zentrums Uri leistet der Kanton ab 1999 einen jährlichen Beitrag von 80'000 Franken. Der 1995 geltende Kantonsbeitrag erhöht sich schrittweise bis auf 80'000 Franken, und zwar so

a) Kantonsbeitrag für 1996: 60'000 Franken

b) Kantonsbeitrag für 1997: 70'000 Franken

c) Kantonsbeitrag für 1998: 75'000 Franken

d) Kantonsbeitrag für 1999: 80'000 Franken

2. Dieser jährliche Betriebsbeitrag ist insbesondere für den anfallenden Mietzins und für die Besoldung des Leiters des Didaktischen Zentrums zu verwenden.

3. Der Betriebsbeitrag ist jährlich in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Betriebsbeitrag alle zwei Jahre gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Dezember 1999) der Teuerung anzupassen, erstmals per 1. Januar 2001.

1. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach seiner Annahme in der Volksabstimmung sofort in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →