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Artikel 2 Reglement über den Fonds Kantonaler Lehrmittelverlag - Zweckbindung

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Artikel 2 Reglement über den Fonds Kantonaler Lehrmittelverlag · Zweckbindung

1. Die zugewendeten finanziellen Mittel des Fonds sind zweckgebunden zur Erstellung und Weiterentwicklung von kantonalen Lehrmitteln einzusetzen.

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