Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1224 AWR CH-UR

Artikel 4 Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) - Überschrittene und nicht erreichte Pflichtlektionenzahl: Grundsatz

Anstellung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 4 AWR · Überschrittene und nicht erreichte Pflichtlektionenzahl: Grundsatz

1. Lehrpersonen, denen für ein Schuljahr die im Anstellungsvertrag festgelegten Pflichtlektionen nicht zugeteilt werden konnten, können die fehlenden Lektionen im kommenden Schuljahr nachholen, sofern der Schulbetrieb das erlaubt.

2. Erteilt die Lehrperson während eines Schuljahres mehr Lektionen als der Anstellungsvertrag das vorsieht, kann sie die überzähligen Lektionen in den kommenden Jahren kompensieren.

← Artikel 3 AWR Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) - Gegenstand und Zweck Artikel 5 AWR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →