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10.1224 AWR CH-UR

Artikel 23 Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 23 AWR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a) Reglement vom 31. Juli 1995 zur Intensivfortbildung von Lehrpersonen des Kindergartens, der Volksschule und der Mittelschule

b) Reglement vom 13. März 2001 über allgemeine Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Beitragsreglement)

c) Richtlinien vom 10. Januar 1996 für Lehrkräfte, die an berufsbegleitenden Ausbildungskursen teilnehmen

d) Richtlinien vom 19. Oktober 1983 für die Gewährung von unbezahltem Lehrerurlaub

e) Weisungen vom 12. September 1984 für die Lehrerfortbildung Volksschule

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