10.1224
AWR
CH-UR
Artikel 19 Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) - Formen
Weiterbildung - Intensivfortbildung
Artikel 19 AWR · Formen
1. Die Intensivfortbildung besteht
a) in der Teilnahme an einem organisierten Angebot einer Pädagogischen Hochschule
b) aus einem individuellen, bewilligungspflichtigen Projekt
2. Ausgeschlossen sind Projekte, die auf eine andere schulische Funktion oder auf eine nicht schulische Tätigkeit vorbereiten oder dem Zweck gemäss Artikel 17 nicht genügen.