Artikel 10 Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen (AWR) - Dienstaltersgeschenke
Artikel 10 AWR · Dienstaltersgeschenke
1. Massgebend für die Berechnung des Dienstaltersgeschenks nach Artikel 49 PV (RB [2.4211](https://rechtsbuch.ur.ch/data/2.4211/de)) ist bei 20 Jahren der durchschnittliche Anstellungsgrad während diesen 20 Jahren. Bei den nachfolgenden Dienstaltersgeschenken ist jeweils der durchschnittliche Anstellungsgrad der letzten fünf Jahre zu berücksichtigen.
2. Ein Dienstaltersgeschenk nach Artikel 49 PV (RB [2.4211](https://rechtsbuch.ur.ch/data/2.4211/de)) kann mit Einwilligung des Schulrates in Form von Entlastungslektionen über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren bezogen werden. Als Berechnungsgrundlage dient die Anzahl der durchschnittlichen Wochenlektionen nach Absatz 1, multipliziert mit vier Wochen, wenn das Dienstaltersgeschenk einen Monatslohn beträgt, oder mit sechs Wochen, wenn das Dienstaltersgeschenk anderthalb Monatslöhne beträgt.