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10.1222 VBVOC CH-UR

Artikel 16f Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung, VBV) - Beitragsvoraussetzungen

Beiträge - Beiträge an die schulergänzende Betreuung
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Artikel 16f Schulische Beitragsverordnung, VBV · Beitragsvoraussetzungen

1. Voraussetzung für die Gewährung von Sockelbeiträgen und Belegungspauschalen ist ein vom Erziehungsrat bewilligtes Konzept für die schulergänzende Betreuung.

2. Den vollen Kantonsbeitrag an Belegungspauschalen erhält eine Gemeinde nur, wenn sie für die schulergänzende Betreuung finanzielle Leistungen in mindestens gleicher Höhe erbringt.

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