10.1222
VBVOC
CH-UR
Artikel 16f Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung, VBV) - Beitragsvoraussetzungen
Beiträge - Beiträge an die schulergänzende Betreuung
Artikel 16f Schulische Beitragsverordnung, VBV · Beitragsvoraussetzungen
1. Voraussetzung für die Gewährung von Sockelbeiträgen und Belegungspauschalen ist ein vom Erziehungsrat bewilligtes Konzept für die schulergänzende Betreuung.
2. Den vollen Kantonsbeitrag an Belegungspauschalen erhält eine Gemeinde nur, wenn sie für die schulergänzende Betreuung finanzielle Leistungen in mindestens gleicher Höhe erbringt.