10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 9 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Abweichung von den Richtwerten
Artikel 9 RAL · Abweichung von den Richtwerten
1. Die Schulleitung kann mit einzelnen Lehrpersonen Vereinbarungen treffen und darin von den Richtwerten nach Artikel 7 abweichen. Dies gilt namentlich bei der Übernahme von besonderen Aufgaben.