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10.1219 RAL CH-UR

Artikel 8 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Übernahme von besonderen Aufgaben

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Artikel 8 RAL · Übernahme von besonderen Aufgaben

1. Die Schulleitung kann die einzelne Lehrperson zur Übernahme von besonderen Aufgaben wie Klassenlehrperson oder Betreuung von Maturaarbeiten, selbstständigen Vertiefungsarbeiten oder Mitarbeit in Ausbildungseinheiten verpflichten.

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