10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 8 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Übernahme von besonderen Aufgaben
Artikel 8 RAL · Übernahme von besonderen Aufgaben
1. Die Schulleitung kann die einzelne Lehrperson zur Übernahme von besonderen Aufgaben wie Klassenlehrperson oder Betreuung von Maturaarbeiten, selbstständigen Vertiefungsarbeiten oder Mitarbeit in Ausbildungseinheiten verpflichten.