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10.1219 RAL CH-UR

Artikel 7 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Teilzeitanstellung

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Artikel 7 RAL · Teilzeitanstellung

1. Die in Teilzeit angestellten Lehrpersonen nehmen den beruflichen Auftrag zeitlich entsprechend ihrer Anstellung wahr.

2. Die Schulleitung regelt mit den in Teilzeit angestellten Lehrpersonen den Einsatz in den einzelnen Arbeitsfeldern.

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