10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 6 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder
Artikel 6 RAL · Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder
1. Die jährlich zu leistende Arbeitszeit entspricht jener der übrigen kantonalen Angestellten.
2. Sie verteilt sich wie folgt auf die Arbeitsfelder
a) Arbeitsfeld Klasse: 82 Prozent
b) Arbeitsfeld Lernende: 5 Prozent
c) Arbeitsfeld Schule: 8 Prozent
d) Arbeitsfeld Lehrperson: 5 Prozent
3. Die Prozentangaben nach Absatz 2 sind Richtwerte, die jährlichen Schwankungen unterliegen können.