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10.1219 RAL CH-UR

Artikel 6 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder

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Artikel 6 RAL · Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder

1. Die jährlich zu leistende Arbeitszeit entspricht jener der übrigen kantonalen Angestellten.

2. Sie verteilt sich wie folgt auf die Arbeitsfelder

a) Arbeitsfeld Klasse: 82 Prozent

b) Arbeitsfeld Lernende: 5 Prozent

c) Arbeitsfeld Schule: 8 Prozent

d) Arbeitsfeld Lehrperson: 5 Prozent

3. Die Prozentangaben nach Absatz 2 sind Richtwerte, die jährlichen Schwankungen unterliegen können.

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