10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 4 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Arbeitsfeld Schule
Artikel 4 RAL · Arbeitsfeld Schule
1. Zum Arbeitsfeld Schule gehören folgende Aufgaben
a) das Mitgestalten und Mitorganisieren der eigenen Schule wie Teilnahme an Informations- und Planungssitzungen; Koordinationsarbeiten mit anderen Lehrpersonen, abgebenden und abnehmenden Schulen und Berufsverbänden, Vorbereiten und Durchführen von Schulanlässen, Erledigung von administrativen Arbeiten
b) die Entwicklung und Evaluation der eigenen Schule: Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Reformprojekten, Mitarbeit bei der internen Evaluation
c) die schulinterne Weiterbildung