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10.1219 RAL CH-UR

Artikel 4 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Arbeitsfeld Schule

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Artikel 4 RAL · Arbeitsfeld Schule

1. Zum Arbeitsfeld Schule gehören folgende Aufgaben

a) das Mitgestalten und Mitorganisieren der eigenen Schule wie Teilnahme an Informations- und Planungssitzungen; Koordinationsarbeiten mit anderen Lehrpersonen, abgebenden und abnehmenden Schulen und Berufsverbänden, Vorbereiten und Durchführen von Schulanlässen, Erledigung von administrativen Arbeiten

b) die Entwicklung und Evaluation der eigenen Schule: Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Reformprojekten, Mitarbeit bei der internen Evaluation

c) die schulinterne Weiterbildung

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