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10.1219 RAL CH-UR

Artikel 3 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Arbeitsfeld Lernende

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Artikel 3 RAL · Arbeitsfeld Lernende

1. Das Arbeitsfeld Lernende umfasst

a) das Beraten, Begleiten und Beurteilen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden

b) die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schulleitung, den Abgeberschulen, den Lehrbetrieben, dem Lehrpersonenkollegium im Rahmen von Notenkonferenzen, den Schuldiensten und Amtsstellen

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