10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 2 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Arbeitsfeld Klasse
Artikel 2 RAL · Arbeitsfeld Klasse
1. Das Arbeitsfeld Klasse umfasst
a) das Unterrichten, Fördern und Erziehen
b) das Planen, Vorbereiten, Organisieren, Auswerten und Dokumentieren des Unterrichts. Dazu gehören auch organisatorische und administrative Arbeiten