10.1219
RAL
CH-UR
Artikel 10 Reglement über den beruflichen Auftrag der kantonalen Lehrpersonen (RAL) - Dokumentation der Arbeitszeit
Artikel 10 RAL · Dokumentation der Arbeitszeit
1. Die Schulleitung kann einzelne Lehrpersonen verpflichten, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die sie für einzelne Arbeitsfelder oder im Rahmen der Übernahme von besonderen Aufgaben aufwenden, schriftlich festzuhalten und so zu dokumentieren.