10.1213
PRL
CH-UR
Artikel 18 Personalreglement für die kantonalen Lehrpersonen (PRL) - Intensivfortbildung: Kosten und Kostenbeteiligung
Weiterbildung
Artikel 18 PRL · Intensivfortbildung: Kosten und Kostenbeteiligung
1. Die maximalen Kosten ohne Stellvertretungskosten dürfen die Kosten des organisierten Angebots einer Pädagogischen Hochschule nicht übersteigen.
2. Die Lehrpersonen haben sich mit 15 Prozent an den Kosten der Intensivfortbildung (ohne Stellvertretungskosten) zu beteiligen.