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10.1213 PRL CH-UR

Artikel 12a Personalreglement für die kantonalen Lehrpersonen (PRL) - Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung

Kantonale Berufsfachschule Uri
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Artikel 12a PRL · Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung

1. Die Festlegung der Ansätze für die Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung obliegt der Schulkommission. Es gelten die ordentlichen Finanzkompetenzen.

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