10.1213
PRL
CH-UR
Artikel 12a Personalreglement für die kantonalen Lehrpersonen (PRL) - Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung
Kantonale Berufsfachschule Uri
Artikel 12a PRL · Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung
1. Die Festlegung der Ansätze für die Entschädigung für Kursleitungen im Rahmen der Erwachsenenbildung obliegt der Schulkommission. Es gelten die ordentlichen Finanzkompetenzen.