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10.1213 PRL CH-UR

Artikel 1 Personalreglement für die kantonalen Lehrpersonen (PRL) - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 PRL · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Reglement vollzieht die Personalverordnung im Bereich der kantonalen Lehrpersonen.

2. Soweit es keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt die Personalverordnung und das Personalreglement (RB 2.4213).

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