10.1212
CH-UR
Artikel 7 Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) - Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder
Artikel 7 Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) · Jahresarbeitszeit und Aufteilung auf die Arbeitsfelder
1. Die jährliche Arbeitszeit der Lehrpersonen entspricht derjenigen der Angestellten der kantonalen Verwaltung.
2. Sie verteilt sich wie folgt auf die Arbeitsfelder
a) Arbeitsfeld Unterricht und Klasse: 85 Prozent
b) Arbeitsfeld Lernende: 5 Prozent
c) Arbeitsfeld Schule: 5 Prozent
d) Arbeitsfeld Lehrperson: 5 Prozent
3. Die Prozentangaben nach Absatz 2 sind Richtwerte, die jährlichen Schwankungen unterliegen können.