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10.1212 CH-UR

Artikel 3 Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) - Arbeitsfeld Unterricht und Klasse

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Artikel 3 Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) · Arbeitsfeld Unterricht und Klasse

1. Das Arbeitsfeld Unterricht und Klasse umfasst

a) das Unterrichten, Fördern und Erziehen

b) das Planen, Vorbereiten, Auswerten, Dokumentieren und Weiterentwickeln des Unterrichts

c) das Zusammenarbeiten im Unterrichtsteam

d) das Erledigen von organisatorischen und administrativen Aufgaben bezüglich der Klasse

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