Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1137 CH-UR

Artikel 8 Reglement über die Beurteilung und die Promotion in der Primarstufe - Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 8 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten · Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe

1. Die Lehrperson beurteilt, ob die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler über die erforderliche Fähigkeit und Bereitschaft für den Besuch der 1. Klasse der Primarstufe verfügt.

2. Sie teilt ihre Einschätzung den Eltern spätestens bis 1. März vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe mit.

3. Sind die Eltern mit der Einschätzung der Lehrperson nicht einverstanden, richtet sich das Verfahren nach Artikel 15 der Schulverordnung.

← Artikel 7 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten Reglement über die Beurteilung und die Promotion in der Primarstufe - Gegenstand Artikel 9 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →