10.1137
CH-UR
Artikel 8 Reglement über die Beurteilung und die Promotion in der Primarstufe - Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe
Artikel 8 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten · Übergang in die 1. Klasse der Primarstufe
1. Die Lehrperson beurteilt, ob die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler über die erforderliche Fähigkeit und Bereitschaft für den Besuch der 1. Klasse der Primarstufe verfügt.
2. Sie teilt ihre Einschätzung den Eltern spätestens bis 1. März vor dem Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe mit.
3. Sind die Eltern mit der Einschätzung der Lehrperson nicht einverstanden, richtet sich das Verfahren nach Artikel 15 der Schulverordnung.