10.1137
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Beurteilung und die Promotion in der Primarstufe - Zeugnis
Artikel 5 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten · Zeugnis
1. In das Zeugnis werden eingetragen
a) Name der Schülerin / des Schülers
b) Schulort / Schultyp / Schuljahr
c) Klasse
d) Beurteilungsgespräch (Datum)
e) Besucht im nächsten Schuljahr ...
f) Abwesenheiten in Halbtagen (entschuldigt/unentschuldigt), zu den Abwesenheiten zählen Absenzen, Beurlaubungen und die Selbstdispensation
g) Bemerkungen
h) Ausgestellt durch ... / eingesehen von ....
2. Die Einträge erfolgen durch die Klassenlehrperson.
3. Die Klassenlehrperson verwendet für das Erstellen der Zeugnisse die von der Bildungs- und Kulturdirektion bestimmten Zeugnisformulare und die entsprechende Software.
4. Das Zeugnis wird auf Schuljahresende abgegeben.