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10.1137 CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Beurteilung und die Promotion in der Primarstufe - Zeugnis

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Artikel 5 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten · Zeugnis

1. In das Zeugnis werden eingetragen

a) Name der Schülerin / des Schülers

b) Schulort / Schultyp / Schuljahr

c) Klasse

d) Beurteilungsgespräch (Datum)

e) Besucht im nächsten Schuljahr ...

f) Abwesenheiten in Halbtagen (entschuldigt/unentschuldigt), zu den Abwesenheiten zählen Absenzen, Beurlaubungen und die Selbstdispensation

g) Bemerkungen

h) Ausgestellt durch ... / eingesehen von ....

2. Die Einträge erfolgen durch die Klassenlehrperson.

3. Die Klassenlehrperson verwendet für das Erstellen der Zeugnisse die von der Bildungs- und Kulturdirektion bestimmten Zeugnisformulare und die entsprechende Software.

4. Das Zeugnis wird auf Schuljahresende abgegeben.

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