10.1135
CH-UR
Artikel 9b Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Massnahmen zum Nachteilsausgleich: Bedarfsabklärung
Zeugnis - Beurteilung der fachlichen Kompetenzen
Artikel 9b Beurteilungsreglement · Massnahmen zum Nachteilsausgleich: Bedarfsabklärung
1. Der Schulpsychologische Dienst klärt den Bedarf nach Massnahmen zum Nachteilsausgleich ab. Dazu stellt er die Diagnose der Behinderung oder überprüft entsprechende Diagnosen Dritter, führt mit den Betroffenen ein Gespräch und schlägt konkrete Massnahmen vor.