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Artikel 9a Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Massnahmen zum Nachteilsausgleich: Grundsatz

Zeugnis - Beurteilung der fachlichen Kompetenzen
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Artikel 9a Beurteilungsreglement · Massnahmen zum Nachteilsausgleich: Grundsatz

1. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung im Sinne von Artikel 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (SR [151.3](https://db.clex.ch/link/Bund/151.3/de)) bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch darauf, dass die äusseren Bedingungen oder die Form der Leistungserhebung so verändert werden, dass der behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird, ohne dabei die Lernziele anzupassen.

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