10.1135
CH-UR
Artikel 6 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Durchführung
Beurteilungsgespräche
Artikel 6 Beurteilungsreglement · Durchführung
1. In der 1. bis 6. Klasse der Primarstufe und der 1. bis 3. Klasse der Oberstufe führt die Klassenlehrperson jährlich ein Beurteilungsgespräch mit den Eltern durch. Sie verwendet dazu die von der Bildungs- und Kulturdirektion zur Verfügung gestellten Unterlagen.
2. Das Beurteilungsgespräch kann in der 6. Klasse mit dem Übertrittsgespräch gemäss Artikel 4 des Übertrittsreglements (RB 10.1711) und in der 2. Oberstufe mit der Standortbestimmung gemäss Artikel 21 verbunden werden.
3. Die Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Beurteilungsgespräch ist die Regel.