10.1135
CH-UR
Artikel 42 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Rückversetzung
Promotion - Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 42 Beurteilungsreglement · Rückversetzung
1. Innerhalb der ersten vier Monate eines Schuljahres ist eine Rückversetzung in die nächst tiefere Klasse zulässig. Die Klassenlehrperson stellt nach Rücksprache mit den Eltern einen entsprechenden Antrag an den Schulrat.