Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1135 CH-UR

Artikel 39 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Ausnahme bei Fremdsprachigkeit

Promotion - Gemeinsame Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 39 Beurteilungsreglement · Ausnahme bei Fremdsprachigkeit

1. Schülerinnen und Schüler, die durch Unterricht in Deutsch als Zweitsprache gefördert werden und die Voraussetzungen für die Promotion nicht erfüllen, können durch Entscheid der Klassenlehrperson dennoch in die nächste Klasse steigen.

← Artikel 38 Beurteilungsreglement Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Gegenstand Artikel 40 Beurteilungsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →