10.1135
CH-UR
Artikel 39 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Ausnahme bei Fremdsprachigkeit
Promotion - Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 39 Beurteilungsreglement · Ausnahme bei Fremdsprachigkeit
1. Schülerinnen und Schüler, die durch Unterricht in Deutsch als Zweitsprache gefördert werden und die Voraussetzungen für die Promotion nicht erfüllen, können durch Entscheid der Klassenlehrperson dennoch in die nächste Klasse steigen.