10.1135
CH-UR
Artikel 38 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Integrierte Oberstufe
Promotion - Übertritte in die Werkschule
Artikel 38 Beurteilungsreglement · Integrierte Oberstufe
1. Es wechselt in die Werkschule, wer
a) in den drei Niveaufächern Deutsch, Mathematik und Englisch je eine ungenügende Beurteilung aufweist und
b) aufgrund der ganzheitlichen Beurteilung die Voraussetzungen für den Verbleib im integrierten Oberstufenmodell nicht erfüllt