10.1135
CH-UR
Artikel 37 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Separierte und kooperative Oberstufe
Promotion - Übertritte in die Werkschule
Artikel 37 Beurteilungsreglement · Separierte und kooperative Oberstufe
1. Der Wechsel in die Werkschule gemäss Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 2 wird vollzogen, wenn sich zusätzlich aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung ergibt, dass die Voraussetzungen für den weiteren Verbleib in der Realschule bzw. in der Stammklasse B nicht erfüllt sind.