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10.1135 CH-UR

Artikel 37 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Separierte und kooperative Oberstufe

Promotion - Übertritte in die Werkschule
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Artikel 37 Beurteilungsreglement · Separierte und kooperative Oberstufe

1. Der Wechsel in die Werkschule gemäss Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 2 wird vollzogen, wenn sich zusätzlich aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung ergibt, dass die Voraussetzungen für den weiteren Verbleib in der Realschule bzw. in der Stammklasse B nicht erfüllt sind.

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