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10.1135 CH-UR

Artikel 36 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Eintrag im Zeugnis

Promotion - Kooperative Oberstufe
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Artikel 36 Beurteilungsreglement · Eintrag im Zeugnis

1. Die Klassenlehrperson bestätigt das Erfüllen bzw. das Nichterfüllen der Promotion und den Wechsel der Stammklasse durch Eintrag ins Zeugnis am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres.

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