10.1135
CH-UR
Artikel 36 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Eintrag im Zeugnis
Promotion - Kooperative Oberstufe
Artikel 36 Beurteilungsreglement · Eintrag im Zeugnis
1. Die Klassenlehrperson bestätigt das Erfüllen bzw. das Nichterfüllen der Promotion und den Wechsel der Stammklasse durch Eintrag ins Zeugnis am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres.