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10.1135 CH-UR

Artikel 35 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Wechsel von der Stammklasse B in die Stammklasse A

Promotion - Kooperative Oberstufe
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Artikel 35 Beurteilungsreglement · Wechsel von der Stammklasse B in die Stammklasse A

1. Es kann von der Stammklasse B in die Stammklasse A wechseln, wer

a) in der Stammklasse B in den Promotionsbereichen Deutsch, Natur, Mensch, Gesellschaft mit den Fächern Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik eine Durchschnittsnote über 5.0 erreicht und

b) in einem Niveaufach dem Niveau A zugeteilt ist

2. Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht in einer Fremdsprache befreit sind, können nicht in die Stammklasse A wechseln.

3. Es sind Wechsel mit oder ohne Jahresverlust möglich.

4. Wechsel erfolgen in der Regel auf Ende eines Schuljahres.

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