10.1135
CH-UR
Artikel 35 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Wechsel von der Stammklasse B in die Stammklasse A
Promotion - Kooperative Oberstufe
Artikel 35 Beurteilungsreglement · Wechsel von der Stammklasse B in die Stammklasse A
1. Es kann von der Stammklasse B in die Stammklasse A wechseln, wer
a) in der Stammklasse B in den Promotionsbereichen Deutsch, Natur, Mensch, Gesellschaft mit den Fächern Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik eine Durchschnittsnote über 5.0 erreicht und
b) in einem Niveaufach dem Niveau A zugeteilt ist
2. Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht in einer Fremdsprache befreit sind, können nicht in die Stammklasse A wechseln.
3. Es sind Wechsel mit oder ohne Jahresverlust möglich.
4. Wechsel erfolgen in der Regel auf Ende eines Schuljahres.