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10.1135 CH-UR

Artikel 34 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotion in der Stammklasse B

Promotion - Kooperative Oberstufe
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Artikel 34 Beurteilungsreglement · Promotion in der Stammklasse B

1. Schülerinnen und Schüler der Stammklasse B steigen in die nächste Klasse auf. Vorbehalten bleibt Absatz 2.

2. Es repetiert das Schuljahr oder wechselt in die Werkschule, wer in der Stammklasse B in Deutsch sowie im Niveau B in Mathematik und in Englisch je eine ungenügende Beurteilung aufweist. Vorbehalten bleibt Artikel 37.

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