10.1135
CH-UR
Artikel 34 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotion in der Stammklasse B
Promotion - Kooperative Oberstufe
Artikel 34 Beurteilungsreglement · Promotion in der Stammklasse B
1. Schülerinnen und Schüler der Stammklasse B steigen in die nächste Klasse auf. Vorbehalten bleibt Absatz 2.
2. Es repetiert das Schuljahr oder wechselt in die Werkschule, wer in der Stammklasse B in Deutsch sowie im Niveau B in Mathematik und in Englisch je eine ungenügende Beurteilung aufweist. Vorbehalten bleibt Artikel 37.