10.1135
CH-UR
Artikel 33 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotion in der Stammklasse A
Promotion - Kooperative Oberstufe
Artikel 33 Beurteilungsreglement · Promotion in der Stammklasse A
1. Es steigt in die nächst höhere Stammklasse A auf
a) wer am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres in der Stammklasse A als Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik mindestens 4.0 erreicht und
b) in mindestens einem Niveaufach dem Niveau A zugeteilt ist
2. Wer in der Stammklasse A die Promotion gemäss Absatz 1 nicht erfüllt, repetiert entweder das Schuljahr oder wechselt von der Stammklasse A in die Stammklasse B.
3. Die Eltern entscheiden, welche Massnahme gemäss Absatz 2 zum Tragen kommt. Sie hören vorgängig die Klassenlehrperson an.
4. Vorbehalten bleibt Artikel 41 Absatz 1.