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10.1135 CH-UR

Artikel 33 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotion in der Stammklasse A

Promotion - Kooperative Oberstufe
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Artikel 33 Beurteilungsreglement · Promotion in der Stammklasse A

1. Es steigt in die nächst höhere Stammklasse A auf

a) wer am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres in der Stammklasse A als Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik mindestens 4.0 erreicht und

b) in mindestens einem Niveaufach dem Niveau A zugeteilt ist

2. Wer in der Stammklasse A die Promotion gemäss Absatz 1 nicht erfüllt, repetiert entweder das Schuljahr oder wechselt von der Stammklasse A in die Stammklasse B.

3. Die Eltern entscheiden, welche Massnahme gemäss Absatz 2 zum Tragen kommt. Sie hören vorgängig die Klassenlehrperson an.

4. Vorbehalten bleibt Artikel 41 Absatz 1.

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