10.1135
CH-UR
Artikel 31 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Eintrag im Zeugnis
Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
Artikel 31 Beurteilungsreglement · Eintrag im Zeugnis
1. Die Klassenlehrperson bestätigt das Erfüllen bzw. das Nichterfüllen der Promotion durch Eintrag ins Zeugnis am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres.