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10.1135 CH-UR

Artikel 31 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Eintrag im Zeugnis

Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
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Artikel 31 Beurteilungsreglement · Eintrag im Zeugnis

1. Die Klassenlehrperson bestätigt das Erfüllen bzw. das Nichterfüllen der Promotion durch Eintrag ins Zeugnis am Ende des zweiten Semesters eines Schuljahres.

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