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10.1135 CH-UR

Artikel 30 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Nichterfüllen der Promotion

Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
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Artikel 30 Beurteilungsreglement · Nichterfüllen der Promotion

1. Wer die Promotion gemäss Artikel 29 nicht erfüllt, repetiert entweder das Schuljahr oder erhält angepasste Lernziele oder wechselt von der Sekundar- in die Realschule bzw. von der Real- in die Werkschule.

2. Die Eltern entscheiden, welche Massnahme gemäss Absatz 1 zum Tragen kommt. Sie hören vorgängig die Klassenlehrperson an.

3. Vorbehalten bleiben Artikel 37 und Artikel 41 Absatz 1.

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