10.1135
CH-UR
Artikel 30 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Nichterfüllen der Promotion
Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
Artikel 30 Beurteilungsreglement · Nichterfüllen der Promotion
1. Wer die Promotion gemäss Artikel 29 nicht erfüllt, repetiert entweder das Schuljahr oder erhält angepasste Lernziele oder wechselt von der Sekundar- in die Realschule bzw. von der Real- in die Werkschule.
2. Die Eltern entscheiden, welche Massnahme gemäss Absatz 1 zum Tragen kommt. Sie hören vorgängig die Klassenlehrperson an.
3. Vorbehalten bleiben Artikel 37 und Artikel 41 Absatz 1.