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10.1135 CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Grundsatz

Beurteilung
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Artikel 3 Beurteilungsreglement · Grundsatz

1. Die Beurteilung unterstützt das Lernen, die Persönlichkeitsentwicklung und die Laufbahnentscheide.

2. Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich beurteilt.

3. Die ganzheitliche Beurteilung ergibt sich insgesamt aus

a) den Beurteilungen im Unterricht, namentlich aus den Rückmeldungen der Lehrperson auf Lernprozesse und Lernerfolg, aus den mündlichen und schriftlichen Prüfungen und anderen beurteilten Arbeiten

b) den vom Kanton vorgegebenen Beurteilungsformen gemäss Artikel 4

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