10.1135
CH-UR
Artikel 28 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotionsbereiche
Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
Artikel 28 Beurteilungsreglement · Promotionsbereiche
1. Promotionsbereiche sind die Fachbereiche Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft. Dabei umfasst
a) der Promotionsbereich Sprachen das Fach Deutsch und die obligatorischen Fremdsprachen
b) in der separierten Oberstufe der Promotionsbereich Natur, Mensch, Gesellschaft, die Fächer Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik