Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1135 CH-UR

Artikel 28 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Promotionsbereiche

Promotion - Primarstufe und separierte Oberstufe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 28 Beurteilungsreglement · Promotionsbereiche

1. Promotionsbereiche sind die Fachbereiche Sprachen, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft. Dabei umfasst

a) der Promotionsbereich Sprachen das Fach Deutsch und die obligatorischen Fremdsprachen

b) in der separierten Oberstufe der Promotionsbereich Natur, Mensch, Gesellschaft, die Fächer Räume, Zeiten, Gesellschaften und Natur und Technik

← Artikel 27 Beurteilungsreglement Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Gegenstand Artikel 29 Beurteilungsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →