10.1135
CH-UR
Artikel 25 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Verfahren
Niveauwechsel in der kooperativen und integrierten Oberstufe
Artikel 25 Beurteilungsreglement · Verfahren
1. Niveauwechsel können auf Antrag der Schülerin oder des Schülers oder der Eltern sowie auf Empfehlung der Lehrperson erfolgen.
2. Der Entscheid steht der Lehrperson zu, die das betreffende Fach unterrichtet. Die Lehrperson hört vor ihrem Entscheid die Eltern und die Schülerin oder den Schüler an.
3. Ist der Verbleib im Niveau A gefährdet, sind die Eltern und die Schulleitung zwei Monate vor dem Ende des Semesters schriftlich zu benachrichtigen.
4. Niveauwechsel erfolgen in der Regel auf Beginn des zweiten Semesters oder des nächsten Schuljahres.
5. Die Klassenlehrperson teilt den Niveauwechsel den Eltern und der Schulleitung schriftlich mit.