10.1135
CH-UR
Artikel 24 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Voraussetzungen
Niveauwechsel in der kooperativen und integrierten Oberstufe
Artikel 24 Beurteilungsreglement · Voraussetzungen
1. Vom Niveau B ins Niveau A kann wechseln, wer im betreffenden Niveaufach mindestens die Note 5 erreicht und aufgrund der ganzheitlichen Beurteilung die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Besuch des Niveaus A erfüllt.
2. Vom Niveau A ins Niveau B muss wechseln, wer im betreffenden Niveaufach eine Note unter 4 aufweist und aufgrund der ganzheitlichen Beurteilung die Voraussetzungen für den erfolgreichen Besuch des Niveaus A nicht erfüllt.