Artikel 22 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Bekanntgabe der Ergebnisse
Artikel 22 Beurteilungsreglement · Bekanntgabe der Ergebnisse
1. Die Klassenlehrperson gibt das individuelle Ergebnis aller Testbereiche bekannt
a) der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler und deren Eltern
b) den Lehrpersonen, welche die Schülerin oder den Schüler in einem überprüften Testbereich unterrichten
2. Die Klassenlehrperson gibt das Klassenergebnis aller Testbereiche der Schulleitung bekannt.
3. Die Schulleitung kann das Ergebnis ihrer Schule in anonymisierter Form mit den Ergebnissen der anderen Schulen im Kanton vergleichen.
4. Die Schulleitung informiert den Schulrat über das Ergebnis der Schule.
5. Die kantonale Schulaufsicht hat Zugang zu den Gesamtergebnissen der Schulen, nicht jedoch zu den Ergebnissen einzelner Klassen und Schülerinnen oder Schüler.
6. Sie bringt die Gesamtergebnisse dem Erziehungsrat zur Kenntnis. Es werden keine Ranglisten veröffentlicht.