10.1135
CH-UR
Artikel 21 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Testsystem «Stellwerk»
Standardisierte Leistungsmessung
Artikel 21 Beurteilungsreglement · Testsystem «Stellwerk»
1. Im 2. Semester der 2. Oberstufe und am Ende der 3. Oberstufe wird mit allen Schülerinnen und Schülern das Testsystem «Stellwerk» durchgeführt.
2. In der 2. Oberstufe dient das Stellwerk als Grundlage für eine Standortbestimmung, in der 3. Oberstufe wird der Lernstand der Schülerin oder des Schülers am Ende der obligatorischen Schulzeit erfasst.
3. Die Bildungs- und Kulturdirektion bestimmt die Testbereiche und den Durchführungszeitpunkt.