10.1135
CH-UR
Artikel 20 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Einsichtnahme ins Zeugnis
Zeugnis - Zeugnisabgabe
Artikel 20 Beurteilungsreglement · Einsichtnahme ins Zeugnis
1. Das Zeugnis ist von den Eltern einzusehen, zu unterschreiben und der Klassenlehrperson in der von ihr bestimmten Frist zurückzugeben.
2. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Einsichtnahme ins Zeugnis und die Teilnahme am Beurteilungsgespräch.
3. Verweigern die Eltern die Unterschrift, macht sie die Klassenlehrperson auf die Bedeutung der Unterschrift gemäss Absatz 2 aufmerksam. Beharren die Eltern auf ihrer Weigerung, hält der Schulrat den Sachverhalt protokollarisch fest.