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Artikel 18 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Bemerkungen im Zeugnis

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Artikel 18 Beurteilungsreglement · Bemerkungen im Zeugnis

1. Bemerkungen im Zeugnis sind mit folgenden Einträgen zulässig

a) bei Eintritt oder Austritt während des Schuljahres: «Eintritt am (Datum)» oder «Austritt am (Datum)»

b) zur Begründung längerer Abwesenheiten: «Krankheit», «Unfall», «Spitalaufenthalt», «Alpdispens», «Begabtenförderung», «Individuelle Schnupperlehre » oder «Mit Beschluss des Schulrates für (Zahl) Wochen vom Unterricht dispensiert»

c) bei Befreiung vom Besuch einzelner Unterrichtsfächer nach Artikel 7 des Reglements über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler (RB 10.1467): «Dispensiert von (Fach nennen)» oder «Im 1. (2.) Semester dispensiert von (Fach nennen)»

d) bei Verzicht auf die Beurteilung der fachlichen Kompetenzen gemäss Artikel 12: «Fremdsprachigkeit: keine Beurteilung» oder «Fremdsprachigkeit: teilweise keine Beurteilung»

e) bei einer vorzeitigen Entlassung: «Vorzeitige Entlassung per (Datum)»

f) bei Integrative Sonderschulung: «Integrative Sonderschulung»

2. Die Aufzählung ist abschliessend.

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