10.1135
CH-UR
Artikel 14 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Grad der Zielerreichung
Zeugnis - Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen
Artikel 14 Beurteilungsreglement · Grad der Zielerreichung
1. Die Kriterien im Lern- und Arbeitsverhalten und im Sozialverhalten werden mit folgenden Prädikaten beurteilt
a) Ziele übertroffen
b) Ziele erfüllt
c) Ziele teilweise erfüllt
d) Ziele nicht erfüllt
2. Die Beurteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Diese bezieht die anderen Lehrpersonen, welche die Schülerin oder den Schüler unterrichten, in die Beurteilung ein.
3. Wird eines oder mehrere Lernziele voraussichtlich mit «Ziele nicht erfüllt» beurteilt, hat die Klassenlehrperson spätestens zwei Monate vor dem Ende des Semesters mit den Eltern in Verbindung zu treten.