Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1135 CH-UR

Artikel 14 Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Grad der Zielerreichung

Zeugnis - Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 14 Beurteilungsreglement · Grad der Zielerreichung

1. Die Kriterien im Lern- und Arbeitsverhalten und im Sozialverhalten werden mit folgenden Prädikaten beurteilt

a) Ziele übertroffen

b) Ziele erfüllt

c) Ziele teilweise erfüllt

d) Ziele nicht erfüllt

2. Die Beurteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Diese bezieht die anderen Lehrpersonen, welche die Schülerin oder den Schüler unterrichten, in die Beurteilung ein.

3. Wird eines oder mehrere Lernziele voraussichtlich mit «Ziele nicht erfüllt» beurteilt, hat die Klassenlehrperson spätestens zwei Monate vor dem Ende des Semesters mit den Eltern in Verbindung zu treten.

← Artikel 13 Beurteilungsreglement Reglement über die Beurteilung im Kindergarten (Beurteilungsreglement) - Gegenstand Artikel 15 Beurteilungsreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →