10.1131
CH-UR
Artikel 3 Konkordat über die Schulkoordination - Empfehlungen
Materielle Vorschriften
Artikel 3 Konkordat über die Schulkoordination · Empfehlungen
1. Die Konkordatskantone arbeiten zuhanden aller Kantone Empfehlungen aus, insbesondere für folgende Bereiche
a) Rahmenlehrpläne
b) gemeinsame Lehrmittel
c) Sicherstellung des freien Übertritts zwischen gleichwertigen Schulen
d) Übertritt in die aufgegliederten Oberstufen
e) Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen, die in gleichwertigen Ausbildungsgängen erworben wurden
f) einheitliche Bezeichnung der gleichen Schulstufen und gleichen Schultypen
g) gleichwertige Lehrerausbildung
2. Die Konferenz schweizerischer Lehrerorganisationen ist bei der Ausarbeitung dieser Empfehlungen anzuhören.