10.1117
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Einführungsklasse - Übertritt
Aufnahme und Übertritt
Artikel 5 Reglement über die Einführungsklasse · Übertritt
1. Schülerinnen und Schüler, die nach dem zweiten Schuljahr in der Einführungsklasse das Lernziel der 1. Primarklasse erreichen, können in die 2. Primarklasse übertreten.
2. In Ausnahmefällen ist ein Übertritt bereits nach dem ersten Schuljahr möglich. Der Schulrat entscheidet darüber auf Antrag der Lehrperson und im Einverständnis mit den Eltern.
3. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Übertritt in die 2. Primarklasse dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, weist der Schulrat gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 der Schulverordnung (RB 10.1115) einer heilpädagogischen Schulungsform zu.