10.1117
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Einführungsklasse - Zuweisung
Aufnahme und Übertritt
Artikel 4 Reglement über die Einführungsklasse · Zuweisung
1. Die Kindergartenlehrperson bespricht ihre Erfahrungen und ihren Vorschlag für die Zuweisung rechtzeitig mit den Eltern und, soweit notwendig, mit dem Schulpsychologischen Dienst.
2. Der Schulrat weist die Schülerinnen und Schüler gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 der Schulverordnung (RB 10.1115) der Einführungsklasse zu.