Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.1117 CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Einführungsklasse - Aufnahme

Aufnahme und Übertritt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 Reglement über die Einführungsklasse · Aufnahme

1. Die Einführungsklasse nimmt schulpflichtige Kinder auf, die

a) nur teilweise schulfähig und schulbereit sind

b) zweifelhaft schulfähig und schulbereit sind, so dass erwartet werden muss, dass sie den Anforderungen der 1. Primarklasse nicht gewachsen sind

2. Kinder, die eindeutig heilpädagogische oder Sonderschulung benötigen, werden in der Regel nicht in die Einführungsklasse aufgenommen.

← Artikel 2 Reglement über die Einführungsklasse Gegenstand Artikel 4 Reglement über die Einführungsklasse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →