10.1117
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Einführungsklasse - Aufnahme
Aufnahme und Übertritt
Artikel 3 Reglement über die Einführungsklasse · Aufnahme
1. Die Einführungsklasse nimmt schulpflichtige Kinder auf, die
a) nur teilweise schulfähig und schulbereit sind
b) zweifelhaft schulfähig und schulbereit sind, so dass erwartet werden muss, dass sie den Anforderungen der 1. Primarklasse nicht gewachsen sind
2. Kinder, die eindeutig heilpädagogische oder Sonderschulung benötigen, werden in der Regel nicht in die Einführungsklasse aufgenommen.